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Gesetzl. Informationen


| [01.07.2010] Kostendeckelung für grenzüberschreitendendes Daten-Roaming |
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Ab 1. Juli 2010 gilt die von der EU-Kommission eingeführte Kostendeckelung für grenzüberschreitendes Daten-Roaming in den Mobilfunknetzen. Damit sollen Mobilfunkkunden vor teuren Handy-Rechnungen geschützt werden, wenn sie ihr Mobiltelefon im Ausland für die Datenübertragung eingesetzt haben. Ab dem 1. Juli werden Datenverbindungen im EU-Ausland nach Erreichen der Grenze von 50 EUR plus der jeweiligen Mehrwertsteuer automatisch getrennt. Es sei denn der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er die Fortsetzung des Dienstes wünscht. Sobald eine zuvor festgelegte Kostenobergrenze erreicht ist, erfolgt außerdem eine automatische Warnung per SMS. |
