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Gesetzl. Informationen

[01.09.2010] Telefonakquise bei Altkunden zulässig

Existenzgründer, die Kunden ihres ehemaligen Arbeitgebers anrufen, um über ihre neue Geschäftstätigkeit zu informieren, handeln nicht wettbewerbswidrig. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 27/08) entschieden.

Der Gründer und Geschäftsführer eines metallverarbeitenden Unternehmens hatte Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers per Telefon über seine neue Tätigkeit informiert. Gegen dieses Vorgehen klagte der ehemalige Arbeitgeber auf Unterlassung, da die Telefonate ohne vorherige Zustimmung des Kunden erfolgten und damit wettbewerbswidrig seien.

Die Bundesrichter entschieden, dass Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich auch ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Angerufenen zulässig ist, "wenn ein sachliches Interesse des Anzurufenden an der Telefonwerbung vermutet werden kann". Nach Auffassung der Bundesrichter hatten die angerufenen Kunden aufgrund der vorherigen Geschäftsbeziehung ein "natürliches Interesse" daran, zu erfahren, dass der Existenzgründer nicht mehr bei seinem ehemaligen Arbeitgeber tätig ist.

(Quelle: www.startothek.de, Beitrag Nr. 186749)