Newsletter







Gesetzl. Informationen

[28.01.2010] Einheitliche Ansprechpartner unterstützen Gründer im Dienstleistungsbereich

Seit dem 28.12.2009 gibt es in Deutschland flächendeckend "Einheitliche Ansprechpartner". Diese von der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Lotsen stehen vornehmlich ausländischen Dienstleistern auf Wunsch bei der Gründung ihres Unternehmens und auch danach unterstützend zur Seite, wenn es um Behördenkontakte geht.

Dienstleister müssen sich künftig nicht mehr selbst im Behördendschungel zurechtfinden oder gar von Amt zu Amt laufen, um Genehmigungen zu erhalten oder Anzeigepflichten nachzukommen. Diese Aufgaben können auf Wunsch des Dienstleisters die Einheitlichen Ansprechpartner wahrnehmen. Die Gründer können sich so voll und ganz auf ihr Start-Up konzentrieren und somit Zeit und Geld sparen. Die Inanspruchnahme der Einheitlichen Ansprechpartner ist natürlich freiwillig. Gründer können sich auch weiterhin direkt an ihre zuständigen Behörden wenden.

Welcher Einheitliche Ansprechpartner für Gründer jeweils zuständig ist, erfahren Sie über www.einheitlicher-ansprechpartner-deutschland.de. Auf Wunsch wickelt der Einheitliche Ansprechpartner Verwaltungsverfahren online ab - ohne lästigen Papierkram. Zur Beratung können die Einheitlichen Ansprechpartner aber auch persönlich aufgesucht werden.

Auch beim Gang ins europäische Ausland werden deutsche Gründer in den anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten durch Einheitliche Ansprechpartner unterstützt. Diese sind über das zentrale Portal der EU-Kommission www.eu-go.eu aufzufinden. Weitere Informationen zur Europäischen Dienstleistungsrichtlinie und ihrer Umsetzung sind zu finden unter www.dienstleisten-leicht-gemacht.de.

(Quelle: www.lexisnexis.de)